Informationen zum ElektroG


Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
 

Da das Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten stellt, haben wir die wichtigsten für Sie hier aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass sich folgende Informationen auf private Haushalte (online) bezieht.

 

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.  Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: www.take-e-back.de

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol  einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

 


 

Das neue EU-Energielabel – ab März 2021

Das Energielabel befindet sich auf verschiedensten Produkten, z. B. auf Waschmaschinen, Fernsehern und Heizungen. Mit Energieeffizienzklassen und Angaben zu Produkteigenschaften wie Lautstärke, Strom- oder Wasserverbrauch lassen sich verschiedene Geräte gut vergleichen. Effiziente Geräte können mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Ab März 2021 wird es für einige Geräte ein neues EU-Energielabel geben. Der Grund: In den letzten Jahren gab es schnelle Effizienzverbesserungen. In mehreren Produktgruppen befinden sich heute fast alle Geräte in den obersten Effizienzklassen. Effizienzunterschiede sind für Verbraucherinnen und Verbraucher daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es gar keine Produkte mehr in den niedrigen Effizienzklassen. Deshalb hat die EU beschlossen, das Energielabel zu überarbeiten und die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G zu verteilen.

Die Neugestaltung stärkt die Aussagekraft des EU-Energielabels und stellt seine Wirksamkeit auch in Zukunft sicher.

Für welche Produkte wird es das neue Energielabel geben?

Die Umstellung beginnt im März 2021 mit folgenden Produktgruppen:

Ab September beginnt die Umstellung für Lichtquellen. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.